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No title could be generated for entity 2004 with bundleStadtpräsidium
Name
Stadtpräsidium
Kurzbeschreibung
Unter preußischer Herrschaft etablierter, mit dem Stadtgericht verbundener Magistrat
Datierung
1798-1812
Typ der Institution
Verwaltungsorgan (historisch)
Geschichte der Insititution
Unter der preuß. Regierung wurden die Landes- und Stadtverwaltungen deutlich gestrafft. Die Magistratsreform vom 15.4.1798 bereitete die rechtliche Verschmelzung der noch getrennten Alt- und Neustadt vor. Erlangen erhielt einen "eximierten Stadtmagistrat", der unmittelbar der Kriegs- und Domänen-Kammer Bayreuth untergeordnet war. Die Amtshauptmannschaft, das Justizkollegium und das Amt des Stadtrichters (Stadtgericht) wurden aufgehoben und ein mit einem Stadtgericht verbundener Magistrat eingesetzt. Das Kollegium, das für Rechtspflege und Polizeiverwaltung (==Polizeideputation) zuständig zeichnete und in die Abteilungen Stadtgericht und Polizeimagistrat zerfiel, bestand aus je einem Stadtpräsidenten, Justizdirektor, -bgm., Stadtrat und Syndikus, je vier Bgm. aus der Alt- und Neustadt sowie acht Ratsherren aus der Neu- und vier aus der Altstadt. Ansonsten blieben aber die Magistrate beider Städte unter der Leitung des Stadtpräsidenten wie bisher selbständig in Bezug auf die Wahlen der Bgm., des Syndikus und der Ratsherren sowie in allen Kommunal-, Finanz- und Kirchenangelegenheiten. Zum preuß. Kreisdirektor des Kreisdirektoriums E und Stadtpräsidenten wurde der bisherige Vorstand der Amtshauptmannschaft F.A.v. ==Ausin bestellt. Eine Folge der Reform war 1799 die deutliche Minderung der mgfl. Privilegien für die ==franz.-ref. und ==dt.-ref. Gemeinde. Der P. blieb auch unter franz. Herrschaft bestehen und wurde erst zum 1.4.1812 durch ein kgl. bay. Polizeikommissariat E ersetzt.
Ort des Bestehens
Nachfolgebehörde von
Vorgesetzte Institution von