Justizkollegium der Neustadt Erlangen


Name
Justizkollegium der Neustadt Erlangen
Kurzbeschreibung
Jurisdiktion der Erlanger Neustadt nach französischem Vorbild
Datierung
1687-1798
Typ der Institution
Verwaltungsorgan (historisch)
Geschichte der Insititution
Die anfängliche Sonderrolle der Neustadt E im Fürstentum Bayreuth spiegelt 1687 die Einrichtung eines J. nach franz. Vorbild anstelle des in dt. Städten üblichen Stadtrichteramtes. Zu seinen Aufgaben gehörte die gesamte Rechtspflege mit dem Privilegium de non appellando bis zu einer Summe von 200 fl, d.h. bis zu diesem Streitwert gab es keine Berufungsmöglichkeit gegen die Entscheidungen des J. Präsident war der Direktor der Kolonie (Direktorium) bzw. nach Einrichtung der Amtshauptmannschaft 1708 der Amtshauptmann, für den gegebenenfalls das J. die Verwesung übernahm. Seine Mitglieder, ein Vizepräsident und vier Räte, von denen je zwei der franz. bzw. der dt. Nation angehören mussten, führten den Titel "juges" oder Justizrat (der auch an nicht dem J. angehörende Personen verliehen werden konnte). Einer hatte zugleich das Sekretariat der dt., ein anderer das der franz. Nation (franz. Kolonie) inne. Zwei Räte bekleideten Funktionen als Blutbannrichter bzw. als Handwerksrichter oder Handwerkskommissare. Weil die FAU ihre ==Universitätsgerichtsbarkeit zu milde ausübte, sollte 1751 mit Mitgliedern des J. ein "forum mixtum" geschaffen werden. Nach Parität der Nationen erfolgte auch die Besetzung der übrigen Stellen beim J. mit Adjunkten, Assessoren, Sekretären etc. 1756 war das J. im Haus Hauptstr. 21 untergebracht. 1798 wurde es im Zuge einer Verwaltungsreform aufgehoben.
Ort des Bestehens
Vorgängerbehörde von