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No title could be generated for entity 2006 with bundlePolizeimagistrat
Name
Polizeimagistrat
Kurzbeschreibung
Kollegium innerhalb des Stadtpräsidiums, zuständig für Polizeiverwerwaltung
Typ der Institution
Verwaltungsorgan (historisch)
Geschichte der Insititution
Die Magistratsreform vom 15.4.1798 bereitete die rechtliche Verschmelzung der noch getrennten Alt- und Neustadt vor. E erhielt einen "eximierten Stadtmagistrat", der unmittelbar der Kriegs- und Domänen-Kammer Bayreuth untergeordnet war. Die Amtshauptmannschaft, das Justizkollegium und das Amt des Stadtrichters (Stadtgericht) wurden aufgehoben und ein mit einem Stadtgericht verbundener Magistrat eingesetzt. Das Kollegium, das für Rechtspflege und Polizeiverwaltung (Polizeideputation) zuständig zeichnete und in die Abteilungen Stadtgericht und Polizeimagistrat zerfiel, bestand aus je einem Stadtpräsidenten, Justizdirektor, -bgm., Stadtrat und Syndikus, je vier Bgm. aus der Alt- und Neustadt sowie acht Ratsherren aus der Neu- und vier aus der Altstadt.
Ort des Bestehens
Vorgängerbehörde von
Hat vorgesetzte Institution