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No title could be generated for entity 1929 with bundleRat der Neustadt Erlangen
Name
Rat der Neustadt Erlangen
Kurzbeschreibung
Verwaltungsorgan der Neustädter Kommune
Datierung
1686-1812
Typ der Institution
Politisches Repräsentationsorgan (3. Ebene)
Geschichte der Insititution
Die Neustadt hatte seit 1697 vier für je ein Jahr gewählte Bgm. (drei Franzosen, ein Deutscher), ab 1701 – paritätisch aus beiden Nationen – vier Bgm. und acht Räte, die zusammen das Polizei- oder Stadtgericht bildeten, ferner je einen dt. und franz. Stadtschreiber und einen Stadtsyndikus. Den Vorsitz in diesem Stadtratskollegium führte nach Auflösung des Direktoriums 1708 der Amtshauptmann, der auch die Ergänzungswahlen der seit 1707 auf Lebenszeit ernannten Ratsherren bestätigte. Die grundlegende (Polizei- ) Stadtordnung von 1705 wurde 1708 ergänzt und 1711 erweitert. 1744 ließ Mgf. Friedrich die Verwaltungen der Alt- und Neustadt zusammenlegen. Zwar scheiterte dies bereits 1756 am Widerstand der Altstadt, doch wurde 1770 eine gemeinsame Polizeideputation geschaffen. Im Zuge der preuß. Verwaltungsreform erhielt E 1798 einen Stadtmagistrat, der unmittelbar den preuß. Behörden in Bayreuth unterstellt war (Polizei-Magistrat und Stadtpräsidium) und bis 1812 bestand.
Ort des Bestehens
Hat Teileinheiten
Führte Aktivität aus
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