Polizeideputation


Name
Polizeideputation
Kurzbeschreibung
Organ der inneren Verwaltung der Neustadt Erlangen
Datierung
1697-1798
Typ der Institution
Abteilung
Geschichte der Insititution
Die gesamte innere Verwaltung – im alten Sinn des Worts unter dem Begriff Polizei zusammengefasst – fiel in der Neustadt E in die Kompetenz des Direktoriums bzw. seit 1708 der Amtshauptmannschaft. Für die Gemeinde- oder Polizeiverwaltung gab es einen aus vier Bgm. und acht Räten bestehenden Magistrat, dem paritätisch Mitglieder der dt. und franz. Nation angehörten. Nachdem die Neustadt 1697 eine eigene Stadtverfassung und damit auch die Selbstverwaltung in Polizeisachen erhalten hatte, wurde den Bgm. in Bezug auf den letztgenannten Aufgabenbereich ein dt. Polizeirichter übergeordnet. Das am 29.5.1697 erlassene Polizeistatut musste mehrfach nachgebessert werden. Da nicht nur die getrennte Verwaltung von Alt- und Neustadt Nachteile brachte – die deswegen 1744 verfügte Vereinigung musste jedoch schon 1756 wieder rückgängig gemacht werden –, sondern sich in gleicher Weise die Selbstverwaltungsrechte der Univ. mit städt. Interessen überschnitten, wurde 1770 eine P. gegr., die in allen sowohl die Stadt als auch die Univ. berührenden Angelegenheiten der Verwaltung alleinige Entscheidungskompetenz erhielt. Die Leitung dieses "forum mixtum" hatte der Amtshauptmann, in dessen Wohnung die Sitzungen stattfanden. Er bestand aus einem Mitglied des akademischen Senats sowie je zwei Angehörigen des Neustädter und des Altstädter Magistrats.
Ort des Bestehens
Ist Teileinheit von