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No title could be generated for entity 1996 with bundleKommerzienkollegium der Neustadt Erlangen
Name
Kommerzienkollegium der Neustadt Erlangen
Kurzbeschreibung
Für Industrie und Handel zuständige Behörde innerhalb der Amtshauptmannschaft
Datierung
1687-1798
Typ der Institution
Abteilung
Geschichte der Insititution
Die von Mgf. Christian Ernst bereits in seiner Deklaration vom 15.8.1687 zur Sicherung der Neustadt E als Gewerbe- und Handelsstadt versprochene Errichtung eines eigenen Handelsgerichts verzögerte sich bis zum 18.2.1753. Jedoch bestellte er damals schon Kommerzienräte – bis 1708 ausschließlich Franzosen –, die zusammen mit zwei Mitgliedern des Justizkollegiums und bei Bedarf eigens zugezogenen Kaufleuten über anstehende Probleme, zumeist Fragen des Handels- und Wechselrechts oder die Einrichtung neuer Gewerbe, berieten. Seit 1708 fungierte der Amtshauptmann zugleich als Präsident des K., zu dem auch sein Sekretär zugezogen wurde. Nach dem Niedergang des K. konstituierte sich auf staatl. Anweisung am 15.5.1843 in Nürnberg die auch für E zuständige Industrie- und Handelskammer als staatl. Beratungsorgan. 1854 wurde in E ein Gewerbe- und Handelsrat gewählt, aus dem schließlich 1924 das Industrie- und Handelsgremium in E hervorging. Seit 1862 war das Handelsappellationsgericht in Nürnberg zweite Instanz für Streitigkeiten in Handelssachen und Wechselklagen, bis 1879 die Handelsgerichtsbarkeit an die ordentlichen Gerichte abgegeben wurde. 1893 nahm in E ein für den Bereich der heutigen Arbeitsgerichtsbarkeit zuständiges Gewerbegericht die Arbeit auf.
Ort des Bestehens
Ist Teileinheit von