Vogt (Neuböhmen) / Erlangen


Bezeichnung
Vogt (Neuböhmen) / Erlangen
Kurzbeschreibung
Herrschaftlicher, oft adeliger Beamter des Mittelalters und der frühen Neuzeit
Datierung
(1361) 1389-1402
Geschichte der Position
Bis 1361 übte der Bischof von Bamberg als Gerichtsherr die Vogtei (advocatia) über Erlangen aus und erhielt dafür entsprechende Abgaben, die im Urbar von 1348 verzeichnet sind. Nach dem Verkauf Erlangens an Ks. Karl IV. wurde Erlangen wahrscheinlich in die Gerichtsorganisation Neu-Böhmens eingegliedert. 1389 ist mit Heinrich Wurffel erstmals ein Vogt (seit dem 16. Jh. wird dieser Begriff durch die Bezeichnung Stadtrichter verdrängt) als Vorsitzender des hiesigen Schöffengerichts bezeugt, das sich in Zweifelsfällen nach Auerbach wandte. In der mgfl. Zeit (ab 1402) erscheint 1413–35 Franz Pfinzing, dem E damals verpfändet war (Pfandschaften), als Vogt, 1426 auch Albrecht Gotzmann und 1456 Hartung Rabenstein. Nach dem Stadtrecht von 1398 hatte das Schöffengericht über zivilrechtliche Angelegenheiten (Ehegericht) zu urteilen ohne Hinderung des Amtmanns. 1528 wurde das Amt des Vogtes durch das des "Stadtrichters" abgelöst.
Ausgeübt von
Verbunden mit Ort