Wildmeister / Brandenburg-Bayreuth/Kulmbach


Bezeichnung
Wildmeister / Brandenburg-Bayreuth/Kulmbach
Kurzbeschreibung
Die marktgräfliche Jagd ausübender Beamter
Datierung
(1402) 1542-1797
Geschichte der Position
Zu den landesherrlichen Hoheitsrechten gehörte die hohe Jagd, die in teilweise riesigen Revieren ausgeübt wurde. 1538 stand den Mgf. u.a. der Wildbann im Mark- und im Meilwald sowie um Marloffstein und Schellenberg zu. Seit 1542 ist ein mgfl. Wildmeister in Erlangen belegt. Dieser führte die Aufsicht über den weit über den Sprengel des Amts E hinausreichenden großen Jagdbezirk (sog. E Wildfuhr) östlich der Regnitz, der sich bis Kersbach bei Forchheim, Neunkirchen/Br. und über den nordwestlichen Sebalder Reichswald bis an die Mauern Nürnbergs erstreckte. Denn die Reichsstadt hatte 1427 zwar die beiden Reichswälder erwerben können, die Mgf. hatten sich dabei jedoch ausdrücklich die hohe Jagd vorbehalten. Deren Ausübung war immer zugleich auch eine Demonstration der mgfl. Rechte in den nbg. Wäldern und führte häufig zu Auseinandersetzungen (Amt Baiersdorf; Parforcejagd). Im 18. Jh. unterhielten die Mgf. in der Stubenlohe eine Heubahn, wo im Winter Hirsche und Damwild gefüttert wurden. Seinen Sitz hatte der E W. seit etwa 1583 im sog. Wildmeisterhaus (Pfarrstr. 13; Gedenktafel seit 1990), das urspr. zum Vorhof der Veste gehörte und als eines der wenigen Gebäude den Altstadtbrand von 1706 überstand. 1770 ersetzte man es durch einen eingeschossigen Sandsteinbau mit Zwerchhaus, der als Westwand die Stadtmauer benutzte; die Fassade des 1933 aufgestockten Gebäudes wurde 1998 vorbildlich renoviert. In der preuß. Zeit wurden die Wildmeistereien nach dem Abschuss des Rotwilds (Steuern und Abgaben) 1797 durch Forstverwaltungen abgelöst – zu E gehörten noch die Reviere Frauenaurach, Seebach, Kalchreuth, Baiersdorf und Eschenau –, aus denen nach mehrfachen Organisationsänderungen das Forstamt E entstand.