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No title could be generated for entity 1886 with bundleGotteshauspfleger / Altstädter Kirche
Bezeichnung
Gotteshauspfleger / Altstädter Kirche
Kurzbeschreibung
Vom Rat bestellter Verwalter der Altstädter Kirche
Geschichte der Position
In der Altstadt stand bis zur Eingliederung in das Amt Baiersdorf (1557) ein vom Landesherrn ernannter Amtmann an der Spitze der Verwaltung. Dieser und der Rat bestimmten je zwei Mitglieder eines achtköpfigen Ausschusses aus der Gemeinde, die dann die übrigen vier auswählten. Dieses Gremium übte verschiedene Kontrollrechte aus, z.B. die Prüfung der Stadtrechnungen, und nahm v.a. – gemeinsam mit Amtmann, altem Bgm., Stadtschreiber und Gerichtsknecht – die Wahl der beiden ersten Mitglieder des Rates vor. Dieselben bestimmten die nächsten zwei Räte, diese wieder zwei und so fort, bis der Rat vollständig war. Die vermutlich zwölf Ratsherren wechselten sich alle vier Wochen im Amt des ==Bgm. ab und besetzten die wichtigsten städt. Ämter: Gotteshauspfleger, Bau- und Holzmeister, Brot- und Fleischbeschauer, Seelmeister (Seel- und Siechenhaus), Siegler, Einnehmer des Umgelds und zwei der vier Steuerschätzer ("Anleger der Burger"); die beiden anderen wählte der Achterausschuss (Steuern und Abgaben). Urspr. war das Ratskollegium auch als Schöffengericht tätig (Stadtgericht). Seit 1715 gab es neben den nunmehr auf Lebenszeit von der Obrigkeit bestimmten vier Bgm. jeweils vier ebenfalls ohne Mitwirkung der Bürger bestellte Ratsmitglieder und Viertelmeister; die letzte Ratsordnung datiert von 1740.1744 ließ Mgf. Friedrich die Verwaltungen der Alt- und Neustadt zusammenlegen. Zwar scheiterte dies bereits 1756 am Widerstand der Altstadt, doch wurde 1770 eine gemeinsame Polizeideputation geschaffen. Im Zuge der preuß. Verwaltungsreform erhielt E 1798 einen Stadtmagistrat, der unmittelbar den preuß. Behörden in Bayreuth unterstellt war (Polizei-Magistrat und Stadtpräsidium) und bis 1812 bestand.
Existierte in (Institution)
Verbunden mit Ort