Warning message
No title could be generated for entity 1874 with bundleBürgermeister / Altstadt Erlangen
Bezeichnung
Bürgermeister / Altstadt Erlangen
Kurzbeschreibung
Vorgeordnete Person der Verwaltung der Erlanger Altstadt
Datierung
1424-1812
Geschichte der Position
Ein bereits 1389 unter Leitung des Vogtes tagendes Schöffengericht (Stadtgericht) und die Verleihung des Stadtrechts 1398 an "Schöpff, Rath vnd Gemeindte" zeigen, dass E damals noch keinen B. hatte. "B. und Räte" sind erstmals 1424 bezeugt. Vermutlich schon damals wechselten sich die acht ehrenamtlichen Ratsmitglieder in vierwöchigem Turnus ab, wie es im Urbar von 1528 beschrieben ist. Der amtierende B. erhielt Siegel und Schlüssel der Stadt ausgehändigt. Seit 1715 gab es in der Altstadt E vier B., die nacheinander die Geschäfte führten. Seit dem 30.8.1707 erfolgte die Wahl, vorbehaltlich ihrer Bestätigung durch den Amtshauptmann, auf Lebenszeit. Die Modalitäten der Nachwahlen durch B., Rat und Amtshauptmann, der vier Stimmen hatte, legte die Wahlordnung vom 4.9.1725 fest. Nach der Behördenorganisation von 1798, die die beiden Stadtmagistrate nicht berührte, gehörten dem für Rechtspflege und Polizeiverwaltung zuständigen Kollegium neben anderen die acht B. der Schwesterstädte sowie ein Justizb. an. Der stark eingeschränkte Handlungsspielraum der B., die im Alten Reich weniger Vertreter der Bürgerschaft als der Landesherren waren, begann sich seit Beginn des 19. Jh. zu erweitern, das Rotationsprinzip wurde aufgegeben.
Ausgeübt von
Verbunden mit Ort